Der Tod eines nahestehenden Menschen löst immer Trauer und oft Hilfslosigkeit aus. In einer solchen Situation ist es besonders wichtig einfühlsam und gewissenhaft Unterstützung bei der Regelung aller anstehenden Angelegenheiten zu finden.
So ist zeitnah zu klären, welche Vollmachten über den Tod hinaus bestehen, liegt ein Testament vor, wer kommt als Erbe in Betracht, gibt es Vermächtnisse? Außerdem ist zu klären, was mit dem Eigenheim oder der Wohnung erfolgen soll, weist der Nachlass Verbindlichkeiten und/oder Vermögen auf? Was wollte der Erblasser für seinen treuen Vierbeiner geregelt wissen?
Je detaillierter Verfügungen für den Todesfall geregelt sind, desto schneller und unkomplizierter sind die Verhältnisse beim Erbfall abzuwickeln. Deshalb ist es ratsam bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen und seine Wünsche testamentarisch abzufassen bzw. abfassen zu lassen.
Ich bin Ihnen gern behilflich bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten und berate Sie umfassend bezüglich der
Erstellung von Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten
Erstellung vonTestamenten
Beantragung von Erbscheinen
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Erbverträge unter Lebenspartnern
usw.